{"id":23,"date":"2018-11-24T22:40:44","date_gmt":"2018-11-24T21:40:44","guid":{"rendered":"https:\/\/autovent-shop.dev.artif.net\/?page_id=23"},"modified":"2019-10-02T16:47:41","modified_gmt":"2019-10-02T14:47:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/autovent-shop.de\/?page_id=23","title":{"rendered":"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>siehe auch f\u00fcr Webshop(Stand: 10.2016)www.autovent.de<\/p>\n\n\n\n<p>1. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferung erfolgt aufgrund der nachstehenden\nBedingungen, die durch die Auftragserteilung, sp\u00e4testens aber durch die erste\nErf\u00fcllungshandlung des Bestellers oder des Lieferers anerkannt werden. F\u00fcr den\nInhalt aller Vereinbarungen zwischen Besteller und Lieferer au\u00dferhalb dieser\nBedingungen ist die schriftliche Best\u00e4tigung durch den Lieferer erforderlich\nund ma\u00dfgeblich. Werden einzelne dieser Bedingungen durch anderslautende\nausdr\u00fcckliche schriftliche Vereinbarung zwischen Lieferer und Besteller au\u00dfer Kraft\ngesetzt, so wird hiervon die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bedingungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Angebot<\/p>\n\n\n\n<p>Die Angebote des Lieferers sind 14 Tage ab Angebotsdatum\ng\u00fcltig. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Beratungsleistungen des\nLieferers im Vorfeld der Auftragserteilung sind zu den \u00fcblichen S\u00e4tzen zu\nverg\u00fcten. An seinen Kostenvoranschl\u00e4gen, Zeichnungen, Abbildungen, Mustern,\nGewichts- und Ma\u00dfangaben sowie anderen Unterlagen&nbsp; auch in elektronischer Form beh\u00e4lt sich der\nLieferer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten\nnur mit Zustimmung des Lieferers zug\u00e4nglich gemacht werden. Technische\nBeschreibungen des Angebots sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgeblich und nur insoweit f\u00fcr\nden Lieferer verbindlich, als dies ausdr\u00fccklich durch den Lieferer erkl\u00e4rt\nwird.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Umfang der Lieferung<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Umfang der Lieferung ist ausschlie\u00dflich die\nschriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Preise<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise, ab\nWerk(Incoterms 2000), ausschlie\u00dflich Verpackung, Entladung und\nTransportversicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Zahlungen<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen des\nBestellers auf ein Konto des Lieferers ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab\nRechnungsdatum zu leisten. Bei Auftr\u00e4gen ab einem Nettoauftragswert von 25.000 sind\n30% als Anzahlung bei Erstellung der Auftragsbest\u00e4tigung sowie 70% bei\nMitteilung der Versandbereitschaft f\u00e4llig. Als Tag der Zahlung gilt stets der\nTag, an welchem der Lieferer \u00fcber den Betrag tats\u00e4chlich verf\u00fcgen kann. Das\nRecht, Zahlungen zur\u00fcckzuhalten oder mit Gegenanspr\u00fcchen aufzurechnen, steht\ndem Besteller nur insoweit zu, als seine Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder\nrechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n\n\n\n<p>Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an dem\nLiefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit der Besteller den Liefergegenstand zu\nFinanzierungszwecken weiterverkauft, verpflichtet er sich, den\nEigentumsvorbehalt des Lieferers gegen\u00fcber dem Abnehmer aufrecht zu erhalten.\nDer Besteller tritt bereits jetzt bis zur vollst\u00e4ndigen Tilgung aller\nForderungen des Lieferers die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden\nForderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Lieferer ab.\nDer Besteller ist verpflichtet, seinem Abnehmer beim Weiterverkauf die erfolgte\nAbtretung der Anspr\u00fcche auf das Lieferentgelt anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \u00dcbrigen darf der Besteller den Liefergegenstand ohne\nvorherige schriftliche Zustimmung des Lieferers weder ver\u00e4u\u00dfern, verpf\u00e4nden,\nnoch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahmen oder sonstigen\nVerf\u00fcgungen \u00fcber den Liefergegenstand durch Dritte hat er auf das Eigentum des\nLieferers hinzuweisen und den Lieferer unverz\u00fcglich zu benachrichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere\nbei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach Mahnung zum R\u00fccktritt vom\nLiefervertrag berechtigt und der Besteller zur sofortigen Herausgabe des\nLiefergegenstandes verpflichtet. Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche des Lieferers\nbleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>7. Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr auf den\nBesteller \u00fcber, wenn der Liefergegenstand das Werk Iphofen verlassen hat, und\nzwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere\nLeistungen, z.B. \u00dcbernahme der Versandkosten, Anlieferung und Aufstellung,\n\u00fcbernommen hat. Die Gefahr geht auf den Besteller auch dann \u00fcber, wenn die Ware\nversandbereit steht und der Besteller in Annahmeverzug ist.<\/p>\n\n\n\n<p>8. M\u00e4ngelr\u00fcge<\/p>\n\n\n\n<p>Reklamationen wegen unvollst\u00e4ndiger Lieferung und sonstiger,\nsofort feststellbarer M\u00e4ngel, sind dem Lieferer innerhalb von acht (8) Tagen\nnach Empfang einer Sendung mitzuteilen. Transportsch\u00e4den sind in Gegenwart des\nTransporteurs aufzunehmen und best\u00e4tigen zu lassen. Anspr\u00fcche wegen versp\u00e4tet\nmitgeteilter M\u00e4ngel oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df aufgenommener Transportsch\u00e4den\nsind ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>9. Lieferfrist<\/p>\n\n\n\n<p>Die im Angebot genannten Lieferfristen sind unverbindlich.\nDie Einhaltung einer etwa fix vereinbarten Lieferfrist durch den Lieferer setzt\nvoraus, dass alle kaufm\u00e4nnischen und technischen Fragen zwischen den\nVertragsparteien bei Vereinbarung des Liefertermins abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt sind\nund der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen termingerecht erf\u00fcllt\nhat. Ist dies nicht der Fall oder werden nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen des\nLiefergegenstandes vereinbart, so verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen.\nDies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verz\u00f6gerung ausschlie\u00dflich zu\nvertreten hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt\nrichtiger und rechtzeitiger Belieferung des Lieferers durch seinen Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand\nbis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder, im Fall der\nvereinbarten Holschuld bzw. des Annahmeverzugs des Bestellers, die\nVersandbereitschaft gemeldet ist. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich angemessen\nbeim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des\nLieferers liegen, gleichwie ob diese im Werk des Lieferers oder bei dessen\nUnterlieferanten eintreten, wie z.B. Betriebsst\u00f6rungen, Streiks,\nAusschussfertigung, Arbeitsk\u00e4mpfe, etc. Der Lieferer wird dem Besteller den\nBeginn und das voraussichtliche Ende derartiger Umst\u00e4nde baldm\u00f6glichst\nmitteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verz\u00f6gert, so\nwerden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die\ndurch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers\nmindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages f\u00fcr jeden angefangenen Monat der\nLagerung berechnet, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden\nnach. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf\neiner angemessenen Nachfrist anderweitig \u00fcber den Liefergegenstand zu verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kommt der Lieferer in Verzug und erw\u00e4chst dem Besteller\nhieraus ein Schaden, so ist der Besteller bei Vorliegen von Vorsatz oder grober\nFahrl\u00e4ssigkeit des Lieferers berechtigt, zur Abgeltung s\u00e4mtlicher auf\nverz\u00f6gerte Belieferung gest\u00fctzter Anspr\u00fcche des Bestellers, eine pauschale\nVerzugsentsch\u00e4digung zu verlangen. Diese betr\u00e4gt f\u00fcr jede volle Woche der\nVersp\u00e4tung 0,5%, im Ganzen aber h\u00f6chstens 5% vom Wert desjenigen Teils der\nGesamtlieferung, der versp\u00e4tet geliefert wurde. Die Verzugsentsch\u00e4digung wird\nnicht f\u00e4llig, wenn der Verzug nicht l\u00e4nger als 15 Arbeitstage dauert.<\/p>\n\n\n\n<p>Gew\u00e4hrt der Besteller dem nachhaltig in Verzug befindlichen\nLieferer, unter Ber\u00fccksichtigung der gesetzlichen Ausnahmef\u00e4lle, eine\nangemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht nur unwesentlich\n\u00fcberschritten, so kann der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften\nvom Vertrag zur\u00fccktreten. Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb von drei\u00dfig\n(30) Tagen ab Ende der Nachfrist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen, dass er\ndieses Recht aus\u00fcben wird.<\/p>\n\n\n\n<p>10. Montage und Inbetriebnahme<\/p>\n\n\n\n<p>Montage oder Aufstellung der gelieferten Ware erfolgt durch\nden Lieferer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist und nur zu den\nMontagebedingungen des Lieferers.<\/p>\n\n\n\n<p>Ort und Zeit der Inbetriebnahme sind zwischen den Parteien\nzu vereinbaren. Vor Ablauf dieses Zeitraums k\u00f6nnen Nachfristen nur bei\nVorliegen eines berechtigten Interesses des Bestellers gesetzt und die hieraus\nim Fall der Fristvers\u00e4umnis durch den Lieferer abzuleitenden Rechtsfolgen nur\nbei Vorliegen eines weit \u00fcberwiegenden Interesses des Bestellers ausge\u00fcbt\nwerden. Der Besteller ist verpflichtet, innerhalb von (30) drei\u00dfig Tagen ab\nEnde der Nachfrist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen, ob und welche\nRechtsfolge er in Anspruch nimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>11. Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel der Lieferung leistet der\nLieferer unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche, vorbehaltlich Ziff. 12, Gew\u00e4hr\nwie folgt:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr neue Liefergegenst\u00e4nde betr\u00e4gt\n(12) zw\u00f6lf Monate ab Lieferung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Lieferer wird f\u00fcr alle Teile, die sich infolge eines vor\ndem Gefahr\u00fcbergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, nach\nseiner Wahl Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer\nmangelfreien Sache leisten. Die Feststellung solcher M\u00e4ngel und der\nvoraussichtlichen Auswirkungen sind dem Lieferer unverz\u00fcglich schriftlich zu\nmelden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Nacherf\u00fcllung hat der Besteller nach Verst\u00e4ndigung mit\ndem Lieferer diesem die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben und den\nungehinderten Zugang zum Liefergegenstand zu erm\u00f6glichen; andernfalls ist der\nLieferer von der Haftung f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in\ndringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr\nunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer, unmittelbar drohender Sch\u00e4den hat der Besteller das\nRecht, den Mangel in Abstimmung mit dem Lieferer selbst oder durch Dritte\nbeseitigen zu lassen und vom Lieferer Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu\nverlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>Von den durch die Nacherf\u00fcllung entstehenden Kosten tr\u00e4gt\nder Lieferer, soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt, die\nKosten des Ersatzst\u00fccks, einschlie\u00dflich des Versandes jedoch nicht die Kosten\ndes Aus- und Einbaus sowie Folgekosten.<\/p>\n\n\n\n<p>Keine Gew\u00e4hr wird insbesondere in folgenden F\u00e4llen\n\u00fcbernommen:<\/p>\n\n\n\n<p>Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte\nMontage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, nat\u00fcrliche\nAbnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe\nWartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter\nBaugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse &#8211; sofern sie\nnicht vom Lieferer zu verantworten sind. Verschlei\u00dfteile sind von der\nGew\u00e4hrleistung ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner wird keine Garantie \u00fcbernommen wenn aufgrund\nge\u00e4nderter Rahmenbedingungen, wie Zusammensetzung von Gussmassen oder\nKontur\u00e4nderungen in Sch\u00e4umwerkzeugen Be- und Entl\u00fcftungsventile versagen. Beweispflichtig\nist der Besteller.<\/p>\n\n\n\n<p>Erf\u00fcllt der Besteller oder ein Dritter unsachgem\u00e4\u00df nach,\nbesteht keine Haftung des Lieferers f\u00fcr die daraus entstehenden Folgen. Gleiches\ngilt f\u00fcr ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene \u00c4nderungen des\nLiefergegenstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Leistungen im Rahmen der Nacherf\u00fcllung wird in gleicher\nWeise, jedoch nur f\u00fcr (6) sechs Monate ab Abschluss der Nacherf\u00fcllung, Gew\u00e4hr\ngeleistet wie f\u00fcr den Liefergegenstand. Der Lieferer kann die Beseitigung von\nM\u00e4ngeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtungen aus dem\nLiefervertrag nicht voll erf\u00fcllt hat.<\/p>\n\n\n\n<p>&nbsp;F\u00fchrt die Benutzung\ndes Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder\nUrheberrechten im Inland oder Ausland, wird der Lieferer von Haftung\nfreigestellt. <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr gebrauchte Waren besteht kein Garantie Anspruch.<\/p>\n\n\n\n<p>12. Haftung<\/p>\n\n\n\n<p>a) Wenn der Liefergegenstand durch Verschulden des Lieferers\ninfolge unterlassener oder fehlerhafter Ausf\u00fchrung von, vor oder nach\nVertragsschluss erfolgten Vorschl\u00e4gen und Beratungen oder durch die Verletzung\nanderer vertraglicher Nebenverpflichtungen, insbesondere Anleitungen zur\nBedienung und Wartung des Gegenstandes, vom Besteller nicht vertragsgem\u00e4\u00df\nverwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Anspr\u00fcche des\nBestellers die Regelungen der Ziffern 11 und 12 b.) entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>b) F\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand selbst\nentstanden sind, haftet der Lieferer nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund einer Garantie haftet der Lieferer nur dann, wenn\ndie Garantie in schriftlicher Form, als solche abgegeben und von unserem\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer unterzeichnet wurde. Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung, aus welchem\nRechtsgrund auch immer, auch f\u00fcr Fehlverhalten unserer Erf\u00fcllungsgehilfen, auf\nden Ersatz des direkten, f\u00fcr uns vern\u00fcnftigerweise vorhersehbaren Schadens,\nmax. jedoch auf 5% des Nettoauftragswertes, begrenzt. In jedem Falle\nausgeschlossen ist unsere Haftung f\u00fcr Folgesch\u00e4den wie entgangenen Gewinn, f\u00fcr\nerh\u00f6hte oder vergeblich vorgehaltene Produktionskosten etc.<\/p>\n\n\n\n<p>c) Unsere anwendungstechnischen Empfehlungen haben den\nCharakter eines technischen L\u00f6sungsvorschlages. Der Anwender muss deshalb die\nEignung der technischen Auslegung unter seinen spezifischen Betriebsbedingungen\npr\u00fcfen und freigeben. Wir bieten keine Pauschalgarantie bez\u00fcglich Form oder\nFunktion eines Produktes in jeglicher Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>13. Verj\u00e4hrung<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Anspr\u00fcche des Bestellers, aus welchen Rechtsgr\u00fcnden\nauch immer, verj\u00e4hren in zw\u00f6lf (12) Monaten ab Lieferung des\nLiefergegenstandes. F\u00fcr vors\u00e4tzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei\nAnspr\u00fcchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Sie\ngelten auch f\u00fcr M\u00e4ngel eines Bauwerks oder f\u00fcr Liefergegenst\u00e4nde, die\nentsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet wurden\nund dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.<\/p>\n\n\n\n<p>14. R\u00fccktrittsrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Der Lieferer ist berechtigt, ganz oder teilweise von dem\nLiefervertrag zur\u00fcckzutreten, wenn \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers ein\nInsolvenzverfahren beantragt oder er\u00f6ffnet wird oder sonst eine wesentliche\nVerschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse eintritt.<\/p>\n\n\n\n<p>15. Anwendbares Recht, Gerichtstand<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferer und dem\nBesteller gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des\nUN-Kaufrechts. Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr Klagen des Bestellers ist das\nAmtsgericht Kitzingen. Der Lieferer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des\nBestellers Klage zu erheben. Erf\u00fcllungsort ist Kitzingen.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam sein,\nwird dadurch die G\u00fcltigkeit des Vertrages in seinen \u00fcbrigen Teilen nicht\nber\u00fchrt.\n\nDie Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung, auch\nbei Weiterver\u00e4u\u00dferung an Dritte oder Weiterverarbeitung, unser Eigentum. Es\ngelten unsere allg. Lieferbedingungen. Wir liefern unter verl\u00e4ngertem\nEigentumsvorbehalt. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist Kitzingen.\n\n\n\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>siehe auch f\u00fcr Webshop(Stand: 10.2016)www.autovent.de 1. 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